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Fischereiverein Oberhasli
Über den Fischereiverein Oberhasli
Der Fischereiverein Oberhasli wurde bereits im Jahr 1923 von 13 Petrijüngern aus Meiringen und Umgebung gegründet. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die heimischen Gewässer zu hegen und zu pflegen. Unsere Pachtgewässer, die von einer grandiosen Natur umgebenen sind, bieten ein Höchstmass an fischereilichem Vergnügen für unsere Mitglieder. Als unterstützung zur Naturverlaichung in unseren Gewässern betreiben wir eine eigene Aufzuchtanlage, wo mit viel Hingabe unsere “Kleinsten” aufgezogen und gepflegt werden. In alter Tradition werden auch die, vom Brienzersee aufsteigenden Seeforellen noch recht abenteuerlich des Nachts und von Hand gefangen.
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E-Mail: info@fv-oberhasli.ch
Statuten des Fischereivereins Oberhasli (Download PDF 135 KB)
Fischereivorschriften
Vorschriften von Bund und Kanton
- Bundesgesetz über die Fischerei -> Link
Vom 21.06.1991 (Stand am 01.07.2023) - Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei-> Link
Vom 24.11.1993 (Stand am 01.01.2021) - Eidgenössisches Tierschutzgesetz -> Link
Vom 16.12.2005 - Tierschutzverordnung -> Link
Vom 23.04.2008 - Vollzugshilfe Angelfischerei -> Link
Vom Dezember 2014
Vorschriften des Fischereivereins Oberhasli
In den Pachtgewässern des Vereins ist das Fischen mit der Angel für Mitglieder wie folgt geregelt:
- Grundsätzlich verbotene Gewässer
Gänzlich verboten ist das Fischen im Hausen-, Engler-, Winkelbrunnen– und Gerberswinkelbach, in den Urbachquellen und Kartafelbächli.
- Freigegeben vom 01.04.-30.09.
Für das Fischen vom 1. April bis 30. September freigegeben sind die folgenden Gewässer:
- Aare-Binnenkanal (Oltschibachkanal) mit Zuflüssen von den Quellen bis zur Einmündung in den Brienzersee (ohne Wandelbach).
- Alp- und Bidmibach (inkl. Stauweier) mit Zuflüssen von den Quellen bis zur Einmündung in die Aare.
- Mühlebach Meiringen mit Zuflüssen von der Quelle bis zur Einmündung in den Alpbach.
- Oltschibach von den Quellen bis zur Einmündung in den Aare-Binnenkanal.
- Styrigbach mit Zuflüssen von den Quellen bis zum Felsabsturz in die Hasliaare.
- Wandelbach-Unterlauf Meiringen vom Felsabsturz bis zur Einmündung in den Aare-Binnenkanal
- Diechterbach
- Benzlaui- (oberer + unterer) und Wannisbordsee vom 15. Juni bis 31. Oktober.
Das Führen einer Fangstatistik ist obligatorisch!
- Freigegeben vom 01.05.-30.09.
Für das Fischen vom 1. Mai bis 30. September freigegeben sind die folgenden Gewässer:
- Gadmerwasser mit Zuflüssen (ohne Gentalbach) von den Quellen bis zur Einmündung in die Hasliaare (ohne Miserenbächlein).
Das Führen einer Fangstatistik ist obligatorisch!
- Allgemeine Richtlinien
- Die Angelfischerei mit Widerhaken ist verboten – auch in den Bergseen.
- Mindestfangmasse: Salmoniden 24 cm / Hecht 45cm / Äsche 36cm
- Mindest Angelhakengrösse: Nr. 3 (ausser bei Kunstköderfischerei)
- Max. Entnahmemenge 4 Forellen pro Tag
- Fangzahlbeschränkung je Saison: Total 50 Fische, davon maximal 30 Stück aus dem Gadmerwasser.
- Pro Tag darf nur an einem der offenen Gewässer gefischt werden!
- Es darf pro Woche total nur an 2 Tagen gefischt werden.
- Gadmerwasser Fangfenster 24-30 cm und 35 cm plus. Fische von 30–35 cm sind geschont und müssen zurückgesetzt werden.
- Die Mitglieder sind während des Fischfanges einander gegenüber verpflichtet, auf Verlangen hin den Fischpass, die Fangstatistik und die gefangenen Fische zwecks Kontrolle vorzuweisen.
- Verbot von Drillingen ab Saison 2019: Ab der Fischersaison 2019 dürfen in sämtlichen Gewässern des Fischereivereins Oberhasli (Fliessgewässer und Bergseen) keine Drillinge mehr eingesetzt werden. Spinnköder sind mit entsprechenden Einzelhaken auszurüsten.